1.1 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sich an die Grundsätze des Staates zu halten!
1.2 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu angehalten, sich freundlich gegenüber einem Bürger des Staates zu verhalten.
1.3 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu angehalten, sich freundlich gegenüber einem Kollegen aus dem F.I.B, aber auch gegenüber anderer Fraktionen, zu verhalten. 1.4 : Jeder F.I.B Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, dem Befehl eines Vorgesetzten (Assistant Director, Director, etc.) zu folgen.
1.4 : Bei Festnahmen muss der mutmaßliche Straftäter an die Polizei weitergegeben werden.
2.2 : Ein F.I.B. Mitarbeiter muss dafür Sorge tragen, dass er bei Dienstantritt seine volle Ausrüstung mit sich führt.
2.3 : Ein F.I.B. Mitarbeiter darf keine Ausrüstung an Zivilisten übergeben.
§3 - Beamte in der Probezeit
3.1 : Beamte, welche sich noch in der Probezeit befinden, gelten nicht als vollständige F.I.B. Mitarbeiter, haben sich jedoch an die internen Dienstvorschriften zu halten.
3.2 : Eine Probezeit kann von der Führungsebene genehmigt, aber auch wieder beendet werden.
3.3 : Auszubildende dürfen unter keinen Umständen mit einem motorisierten Fahrzeug alleine auf Einsatzfahrt fahren.
3.4 : Rekruten dürfen nicht alleine eine Personen- und Verkehrskontrolle durchführen.
3.5 : Rekruten dürfen nicht alleine handeln, außer die Situation verlangt es so (Beschuss, etc.).
§4 - Der Waffengebrauch
4.1 : Jeder Beamte ist dazu angehalten, zuerst auf eine nicht tödliche Waffe zurückzugreifen.
4.2 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter sollte versuchen, einen Verdächtigen festzunehmen, nicht zu töten.
§5 - Regelungen für Auszubildende
5.1 : Auszubildende können nur von der Führungsebene bestätigt werden und brauchen eine Einweisung bevor sie mit einer Einheit auf Einsatzfahrt fahren dürfen.
5.2 : Jegliche Kleidung, dazu zählt auch die Ausrüstung, wird nach der Dienstzeit abgenommen.
5.3 : Auszubildende müssen immer bei Einsätzen im Fahrzeug sitzen bleiben (sie bekommen keinen Schlüssel).
5.4 : Auszubildende dürfen sich unter keinen Umständen in Einsätze einmischen, sie dürfen nur beobachten und dem Ranghöheren Fragen stellen. Ausnahme bei Beschuss.
§6 - Agentendienst
6.1 : Ein Agent darf Personen und Fahrzeuge kontrollieren wenn keine Polizei vor Ort ist.
6.2 : Ein Special Agent kann als Spion eingesetzt werden.
6.3 : Ein Agent wird erst als Special Agent ernannt und das nur vom Director, wenn die FIB Ermittlungen eintreffen.
6.4 : Ein Agent darf keine Alleingänge machen. Er ist verpflichtet, Verstärkung zu rufen, um seine Identität zu schützen und muss im Ernstfall zur Tarnung verhaftet werden.
6.5 : Jedes Fehlverhalten wird geahndet und mit dem Ausschluss vom Dienst bestraft.
§7 - Großeinsätze
7.1 : Bei Großeinsätzen ist es, mit der Genehmigung der Führungsebene, erlaubt, die Langwaffen einzusetzen.
7.2 : Bei Großeinsätzen ist auf die Absicherung der Gegend und der Sicherung von Kollegen zu achten. Wir sind die Elite.
7.3 : Einen Feuerbefehl gibt es nur bei Beschuss auf Beamte des LSPD/FIB zur Selbstverteidigung oder wenn die Einsatzleitung (FIB) es befiehlt.
7.4 : Wenn das Hostage Rescue Team eintrifft, übernimmt dieses Team den Einsatz und dem Ranghöchsten ist Folge zu leisten!
§8 - Hausdurchsuchungen/Razzien
8.1 : Eine Hausdurchsuchung kann vom Director angeordnet werden (2-3 FIB Beamte müssen bereitgestellt werden).
8.2 : Die Einsatzleitung wird vom FIB gestellt und entscheidet dabei das Vorgehen und welche Mittel benutzt werden.
8.3 : Bei einer Hausdurchsuchung sowie einer Razzia darf jeder Bürger, welcher sich vor Ort befindet, festgenommen und verhört werden. Die Personen werden freigelassen, wenn es keinen Befund gibt.
8.4 : Die Einsatzleitung muss den Besitzer kontaktieren, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet, außer es handelt sich dabei um einen dringenden Tatverdacht und es müssen Objekte sichergestellt werden.
§9 - Dienstfahrzeuge
9.1 : Auszubildende dürfen keine Fahrzeuge besitzen oder fahren. Durch die Bestätigung eines höherrangigen F.I.B. Mitarbeiters dürfen sie das Fahrzeug fahren.
9.2 : Jeder Rang des FIBs hat eigene Autos. Ranghöhere Fahrzeuge können mit Absprache der Leitung ausgeparkt werden.
§10 - Kleiderordnung
10.1: Jeder ist dazu verpflichtet, seine Kleidung ordentlich und sauber zu halten.
10.2: Vor dem Dienstantritt ist jeder für sich selbst verantwortlich nachzuschauen ob seine Ausrüstung vorhanden ist.
§11 - Funkfrequenz
11.1 : Jeder ist dazu verpflichtet, die Funkordnung zu befolgen Aufgaben.