Federal Investigation Bureau - Verhaltenskodex

§1 - Grundlegende Dinge

§1.1 - Der Director sowie der Assistant Director sind die höchsten Instanzen in der Fraktion.

§1.2 - Jeder Agent unterliegt den Gesetzen vom Staat Los Santos und verpflichtet sich diese stets zu befolgen und mit ihnen zu arbeiten.

§1.3 - Die Regeln können in Sonderfällen von einem Deputy Director+ ausgeschaltet werden.

§1.4 - Jeder Agent ist stets stolz auf sein Beruf und auf sein Vaterland.

§1.5 - Jedes Mitglied des FIB's ist dazu verpflichtet, das höchste Gut - die Kameradschaft - zu pflegen und ein stets ordentliches Verhalten an den Tag zu legen. Dazu gehört auch eine höfliche Form der Artikulation.

§1.6 - Sobald ein Agent sich im Dienst befindet, muss dieser auch im Teamspeak ansprechbar sein.

§1.7 - Mit der Einladung in die Fraktion, akzeptiert man das Regelwerk. Änderungen, welche jeder Zeit eintreten können, sind selbständig in Erfahrung zu bringen.

§2 - Verhalten

§2.1 - Auf der Funkfrequenz der Departments herrscht absolute Funkdisziplin.

§2.2 - Agenten pflegen untereinander einen respektvollen Umgang.

§2.3 - Sobald ein Agent in den Dienst geht, tut er alles, um die Kriminalität einzudämmen und die Bürger von Los Santos zu schützen.

§2.4 - Ein Agent befindet sich theoretisch zu jeder Zeit im Dienst. Aus diesem Grund ist es ihm erlaubt, kleinere private Dinge, wie zB. das Verkaufen eines Hauses, oder Autos gestattet. Die Einsatzbereitschaft ist zu jeder Zeit herzustellen.

§2.5 - Jeder Agent ist dazu angehalten jedes Leben zu schützen, auch die von Kriminellen.

§2.6 - Korruption und undiszipliniertes Verhalten sind für die Agenten zu jedem Zeitpunkt verboten und werden hart bestraft.

§2.7 - Das Tazern anderer Agents aus reiner Selbstbelustigung ist verboten!

§2.8 - Probitionary Agents befinden sich in einer Probezeit und stehen unter besonderer Beobachtung. Diese dürfen nicht alleine auf Streife gehen und benötigen mindestens einen Agent als Partner.

§2.9 - Generell ist das selbstständige Anfahren von Shop-Robs untersagt. Ausnahmen hierfür sind : Punkt 1 - Das Los Santos Police Department bittet um Unterstützung Punkt 2 - Es ist eine Geiselnahme Punkt 3 - Es sind Langwaffen involviert Punkt 4 - Der Raub wird von einer organisierten Gang/Mafia durchgeführt

§3 - Wantedsituationen

§3.1 - Bei einer Verfolgung gilt es, sich seiner Aufgabe bewusst zu sein und dieser konzentriert nachzugehen.

§3.2 - Die Vergabe von Wanteds erfolgt immer nach der Regelung des geltenden Gesetzes. Die genauen Paragraphen sind hierbei anzugeben.

§3.3 - Es gilt den gesuchten Straftäter mit Fahrmanövern zum Stehen zu bringen (Pittmanöver). In einer Gefahrensituation ist auch das gezielte Zerstören der Reifen gestattet.

§4 - Dienstwaffen

§4.1 - Die Dienstwaffe darf nur dann benutzt werden, wenn das Eigene, das Leben der Kollegen,oder der Zivilisten in akuter Gefahr stehen.

§4.2 - Der Tazer ist eine non-letale Waffe und sollte benutzt werden, um flüchtige Täter zu stoppen.

§4.3 - Sollte der Fall eintreten, dass flüchtige Täter trotz Einsatz aller zur Verfügung stehenden non-letalen Mitteln (Tazer) nicht zum stoppen gebracht werden können, ist es gestattet die Dienstwaffe einzusetzen, um den Täter außer Gefecht zu setzen.

§5 - Fahrzeuge

§5.1 - Die Fahrzeugeinteilung ist in jedem Aspekt verbindlich.

§5.2 - Ein Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Rang ausgelegt ist, darf nur in Begleitung eines für die Führung befugten Agents gefahren werden.

§5.3 - Eine Sondergenehmigung für die Freigabe eines Fahrzeugs, welches nicht auf den eigenen Rang ausgelegt ist, darf nur von einem Agent erteilt werden, welcher die Freigabe für das genehmigte Fahrzeug hat.

§6 - Hauptquartier

§6.1 - Das Betreten des Hauptquartiers ist nur Beamten des FIB's und LSPD's gestattet.

§6.2 - Zivilisten, die unerlaubt die Garage oder den internen Bereich des FIB's betreten, werden vorgewarnt und verwiesen.

§6.3 - Nach dem Tazer, als ersten Schritt, darf mit Vorwarnung die Schusswaffe verwendet werden.

§6.4 - Der Luftraum über dem Hauptquartier ist Sperrzone.

§7 - Korruption

§7.1 - Jegliches korrupte Verhalten wird mit absoluter Härte bestraft und führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.

§7.2 - Unter schwerem Dienstvergehen versteht man, Straftaten, die von einem Beamten durchgeführt werden.

§8 - Zivildienst

§8.1 - Der Zivildienst stellt das Ausführen der Tätigkeiten im Rahmen eines Exekutivbeamten dar, welche nicht im uniformierten Dienst möglich sind. Darunter zählen Beschattungen, Manipulation gegenüber Kriminellen zum ermöglichen der Vollstreckung einer Straftat.

§8.2 - Der Zivildienst darf erst ab dem 5. Dienstrang durchgeführt werden, zugeteilte Beamte sind automatisch für den Zivildienst zugelassen. Ausgenommen davon sind alle Probitionary Agents.

§8.3 - Das Tragen der FIB Marke ist im Zivildienst nicht erwünscht, das Tragen des Ohrsteckers jedoch teilweise Pflicht.

§8.4 - Das exekutive, direkte agieren ist lediglich mit uniformierter Unterstützung erlaubt. Ausnahmefälle stellen das Verhindern von Lebensgefährdung sowie Notwehr dar.

§8.5 - Die Durchführung des Zivildienstes kann mit Privatfahrzeugen stattfinden.

§8.6 - Es darf maximal eine Zivildienst-Streife pro Schicht aktiv sein ( 3 Agnets). Darüberhinaus gilt es ein geregeltes Verhältnis zu wahren, ohne Marked-Streife darf keine Zivilstreife besetzt werden.

§ 8.7 - Das explizite Anfahren an illegalen Verarbeiter-Positionen ohne triftigen Grund ist nicht verboten.

§ 8. 8 - Der Zivildienst darf von einem Agent mit dem Rang 9 genehmigt werden.


Erstellen Sie Ihre Webseite gratis! Diese Website wurde mit Webnode erstellt. Erstellen Sie Ihre eigene Seite noch heute kostenfrei! Los geht´s